§ 1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen Marco Rower (Auftragnehmer) und seinen Auftraggebern.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für künftige Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für diesen nicht verbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.
§ 2. Leistung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung durch die Übersetzung von Texten, Lektorat von Texten u. ä. Die Leistung des Auftragnehmers wird im Folgenden als Übersetzung bezeichnet.
Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftrag sowie alle für dessen Durchführung erforderlichen Daten an qualifizierte Dritte weiterzugeben. In diesem Fall bleibt er jedoch ausschließlicher Auftragnehmer.
§3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer spätestens bei der Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung (äußere Form, Lieferform, Anzahl der Ausfertigungen usw.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, so erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber vor der Drucklegung einen Korrekturabzug. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber bei der Auftragsvergabe unaufgefordert bzw. bei Bedarf auf Anfrage während des Übersetzungsprozesses zur Verfügung (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen usw.). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Pflichten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
Die Verwendung einer bestimmten Terminologie sowie einer bestimmten Sprachvariante kann nur erfolgen, wenn der Auftraggeber dies bei Auftragserteilung mitteilt und dies von dem Auftragnehmer schriftlich bzw. in elektronischer Form bestätigt wird.
Die für die Verwendung einer bestimmten Terminologie sowie einer bestimmten Sprachvariante erforderlichen Daten müssen vom Auftraggeber in einer zur Verarbeitung durch den Auftragnehmer geeigneten digitalen Form zur Verfügung gestellt werden.
Die Wiedergabe von Zahlen erfolgt nach der Vorlage des Auftraggebers. Eine Überprüfung von Berechnungen und Umrechnungen erfolgt nicht. Fehler gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Fachausdrücke und Abkürzungen werden, sofern aus den Unterlagen und Anweisungen des Auftraggebers nichts anderes hervorgeht, in die allgemein übliche lexikalische Form übersetzt.
§4. Bearbeitungszeiten und Liefertermine
Die in Angeboten angegebenen Bearbeitungszeiten sind Richtwerte und nicht verbindlich. Die genaue Terminabsprache mit dem Auftraggeber erfolgt bei Auftragsvergabe auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Kapazitäten.
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn dies vom Auftragnehmer schriftlich bzw. elektronisch bestätigt wurde.
Voraussetzung für die Einhaltung eines Liefertermins ist der termingerechte Eingang sämtlicher vom Auftraggeber bereit zu stellenden Unterlagen in dem angegebenen Umfang beim Auftragnehmer. Für den Fall, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, verlängert sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum.
Bei der Änderung des Auftragsgegenstandes, insbesondere des Auftragsumfanges, verlieren die bisherigen Liefertermine ihre Gültigkeit.
§5. Zahlungsbedingungen
Durch die in elektronischer Form erklärte Bestätigung des Auftrages durch den Auftragnehmer kommt der Vertrag zustande.
Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers wird fällig mit Abnahme der Übersetzung durch den Auftraggeber. Dieser hat die Übersetzung unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 28 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Versteckte Mängel, welche nach der unverzüglichen Untersuchung nicht offensichtlich waren, sind dem Auftragnehmer sofort nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. Dem Auftraggeber obliegt es, Mängel konkret und detailliert darzulegen. Die Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aufgrund aufgetretener Mängel sind auf die Nacherfüllung beschränkt. Im Falle einer verzögerten, unterlassenen oder misslungenen Nachbesserung, Ersatzleistung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Mängel an einem Teil der gelieferten Leistung bzw. Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung bzw. Lieferung.
Die Übersetzung gilt als abgenommen mit Ablauf von 10 Werktagen ab Übergabe durch den Versand der Übersetzung auf elektronischem Wege oder mit Ablauf von fünf Tagen ab Benutzung durch den Auftraggeber, sofern dieser Zeitpunkt früher eintritt.
Die Übersetzung gilt auch als abgenommen, sofern der Auftraggeber den Rechnungsbetrag vorbehaltlos bezahlt.
§ 6. Verzug
Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, bereit gestellte Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Texte), gleich in welcher Form diese zur Verfügung gestellt wurden, zurückzubehalten, bis die Begleichung des Rechnungsbetrages sowie des eingetretenen Verzugsschadens erfolgt ist.
Hält der Auftraggeber nicht die Zahlungsbedingungen ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Bearbeitung von sämtlichen Aufträgen des Auftraggebers so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, für die eine verbindliche Lieferzeit vereinbart wurde.
Durch die Einstellung der Bearbeitung erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche.
§7. Kündigung
Das Kündigungsrecht des Auftraggebers ist beschränkt auf die Kündigung aus wichtigem Grund.
Im Falle der Kündigung durch eine der Vertragsparteien hat die Auftragnehmerin einen Anspruch auf Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistung in voller Höhe.
§ 8. Haftung
Für Fehler in Übersetzungen, die aufgrund von inkorrekten oder unvollständigen Informationen des Auftraggebers oder fehlerhaften Originaltexten entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.
Der Auftragnehmer haftet für einfache Fahrlässigkeit nur, wenn es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird der Verwendungszweck der Übersetzung nicht angegeben, insbesondere für den Fall, dass der Text zum Druck, zur Veröffentlichung oder für Werbezwecke bestimmt ist, so kann der Auftraggeber nicht Ersatz des Schadens verlangen, der daraus resultiert, dass sich herausstellt, dass der Text für den Verwendungszweck ungeeignet ist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Anpassung an den Verwendungszweck die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt. Wird vom Auftraggeber vor Drucklegung kein Korrekturabzug zur Verfügung gestellt und erfolgt der Druck ohne unsere Freigabe, so geht jeglicher Mangel zu seinen Lasten. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer in vollem Umfang von der Haftung frei, wenn es aufgrund der Übersetzung zu einer Verletzung des Urheberrechts kommt und deswegen Ansprüche, auch Ansprüche Dritter, geltend gemacht werden.
Ein Rückgriff des Auftraggebers auf den Auftragnehmer zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Änderungen an der Übersetzung durch den Auftraggeber.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Übersetzungen veröffentlicht, obwohl diese nicht lektoriert wurden.
Der Auftragnehmer verwendet aktuelle Antivirensoftware. Er ist nicht für die Virenfreiheit übermittelter Dateien verantwortlich. Er haftet bei einfacher Fahrlässigkeit insbesondere nicht für durch Computerviren, Computerwürmer, trojanische Pferde oder Ähnliches verursachte Schäden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, von dem Auftragnehmer übermittelte Dateien vor dem Öffnen auf Computerviren, Computerwürmer, trojanische Pferde oder Ähnliches zu überprüfen.
Ebenso haftet die Auftragnehmer bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für Verletzungen der Geheimhaltungspflicht aufgrund von Übertragungsfehlern bei der Auftragsabwicklung, insbesondere bei der Übermittlung der Leistung und den Vorlagen auf elektronischem Wege.
§ 9. Verjährung
Die Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 10. Rechte an der Übersetzung
Alle Rechte an den vom Auftragnehmer vermittelten Übersetzungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung beim Auftragnehmer. Erst nach vollständigem Eingang des Rechnungsbetrages geht das Nutzungsrecht auf den Auftraggeber über.
Der Auftragnehmer ist und bleibt Inhaber des Urheberrechtes an der Übersetzung.
Die vom Auftragnehmer erstellten Übersetzungen sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt und geeignet, es sei denn, sie wurden vom Auftragnehmer lektoriert. Vor der Veröffentlichung bedürfen sämtliche Übersetzungen des Lektorats.
Das Lektorat durch einen zweiten Übersetzer ist nur dann Bestandteil des Auftrages, wenn der Auftragnehmer damit ausdrücklich beauftragt wurde.
Eine Übersetzung darf unter Nennung des Namens des Auftragnehmers nur dann veröffentlicht werden, wenn die Veröffentlichung der Übersetzung ohne Abänderung erfolgt und diese zuvor durch den Auftragnehmer lektoriert wurde.
§ 11 Geheimnisschutz
Alle Texte werden vertraulich behandelt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer sowie dessen etwaiger Erfüllungsgehilfen kann kein absoluter Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen gewährleistet werden, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege außerhalb des Machtbereiches des Auftraggebers auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.
§ 12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist der Sitz des Auftragnehmers.
§ 13. Salvatorische Klausel, Schriftform
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform bzw. der elektronischen Form. Dies gilt auch für die Vereinbarung über das Schriftformerfordernis bzw. das Erfordernis der elektronischen Form selbst.